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   BFH, 21.03.1972 - VII R 54/69   

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https://dejure.org/1972,10984
BFH, 21.03.1972 - VII R 54/69 (https://dejure.org/1972,10984)
BFH, Entscheidung vom 21.03.1972 - VII R 54/69 (https://dejure.org/1972,10984)
BFH, Entscheidung vom 21. März 1972 - VII R 54/69 (https://dejure.org/1972,10984)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 536
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 24.01.2006 - VII R 5/05

    Einfuhrabgaben; Stichprobe

    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Beschaffenheit des Zollguts ermittelt wird, im pflichtgemäßen Ermessen der Zollbehörde liegt und dass es regelmäßig einer pflichtgemäßen Ermessensausübung entspricht, wenn sich die Zollbehörde in Fällen, in denen die Ware als einheitlich beschaffen angemeldet wird, auf die Beschau von Stichproben beschränkt; die gesetzliche Fiktion, dass der nicht geprüfte Teil der Ware dem geprüften Teil entspricht, setzt in diesen Fällen grundsätzlich nicht voraus, dass es sich bei den entnommenen und geprüften Proben um Durchschnittsproben der angemeldeten Waren handelt (Senatsurteile vom 21. März 1972 VII R 54/69, BFHE 105, 536; vom 12. Februar 1974 VII R 11/71, BFHE 112, 93; vom 13. Februar 1979 VII R 84/75, BFHE 127, 450; vom 12. Juni 1979 VII R 32/74, BFHE 128, 284; vom 24. Juli 1979 VII R 4/78, BFHE 128, 434; vom 14. Dezember 1999 VII R 38/98, BFH/NV 2000, 763; ebenso Lichtenberg in Dorsch, Zollrecht, Art. 70 ZK Rz. 2; Schwarz in Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht, 3. Aufl., Art. 70 ZK Rz. 7; Witte/Henke, Zollkodex, 3. Aufl., Art. 70 Rz. 2).

    Das von der Klägerin vorgelegte Gutachten des X-Instituts ist nicht geeignet, das Untersuchungsergebnis der ZPLA in Zweifel zu ziehen, weil nur die von der Zollstelle im Rahmen der Zollbeschau gemäß Art. 68 Buchst. b ZK entnommenen und untersuchten, nicht aber die vom Zollanmelder entnommenen Proben Grundlage der Feststellung der Warenbeschaffenheit sein können (vgl. Senatsurteile in BFHE 105, 536, und in BFHE 112, 93).

  • BFH, 24.01.2006 - VII R 40/04

    Einfuhrabgaben: Umfang der Warenbeschau

    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Beschaffenheit des Zollguts ermittelt wird, im pflichtgemäßen Ermessen der Zollbehörde liegt und dass es regelmäßig einer pflichtgemäßen Ermessensausübung entspricht, wenn sich die Zollbehörde in Fällen, in denen die Ware als einheitlich beschaffen angemeldet wird, auf die Beschau von Stichproben beschränkt; die gesetzliche Fiktion, dass der nicht geprüfte Teil der Ware dem geprüften Teil entspricht, setzt in diesen Fällen grundsätzlich nicht voraus, dass es sich bei den entnommenen und geprüften Proben um Durchschnittsproben der angemeldeten Waren handelt (Senatsurteile vom 21. März 1972 VII R 54/69, BFHE 105, 536; vom 12. Februar 1974 VII R 11/71, BFHE 112, 93; vom 13. Februar 1979 VII R 84/75, BFHE 127, 450; vom 12. Juni 1979 VII R 32/74, BFHE 128, 284; vom 24. Juli 1979 VII R 4/78, BFHE 128, 434; vom 14. Dezember 1999 VII R 38/98, BFH/NV 2000, 763; ebenso Lichtenberg in Dorsch, Zollrecht, Art. 70 ZK Rz. 2; Schwarz in Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht, 3. Aufl., Art. 70 ZK Rz. 7; Witte/Henke, Zollkodex, 3. Aufl., Art. 70 Rz. 2).
  • BFH, 09.10.2001 - VII R 47/00

    Feststellung der Beschaffenheit einer Ware; Ermittlung des Stärkegehalts einer

    Der Zollanmelder kann dann zeitnah Mängel bei der amtlichen Probenuntersuchung rügen und die Richtigkeit des Untersuchungsergebnisses bestreiten (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1972 VII R 54/69, BFHE 105, 536, 539).
  • BFH, 23.06.2009 - VII R 41/07

    Untersuchungsmethoden für die Bestimmung des Stärkegehalts von Tierfutter -

    Dass Probenuntersuchungen durch die Klägerin zu Stärkegehalten von weniger als 30 GHT geführt haben sollen, ist nicht geeignet, das Untersuchungsergebnis der ZPLA in Zweifel zu ziehen, weil nur die von der Zollstelle im Rahmen der Zollbeschau gemäß Art. 68 Buchst. b ZK entnommenen und untersuchten, nicht aber die vom Zollanmelder entnommenen Proben Grundlage der Feststellung der Warenbeschaffenheit sein können (vgl. Senatsurteile vom 21. März 1972 VII R 54/69, BFHE 105, 536; vom 12. Februar 1974 VII R 11/71, BFHE 112, 93).
  • FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 4810/96

    Tarifierung von Hunde- und Katzenfutter in der Kombinierten Nomenklatur;

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  • FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 496/98

    Ausfuhrerstattung gefrorenes Rindfleisch

    Selbst wenn ihre Behauptung zuträfe, dass der kroatische Veterinär und der Produktionsmeister des kroatischen Importeurs die Ware bei ihrer Ankunft in Kroatien untersucht und dabei einzeln verpackte Teilstücke festgestellt hätten, blieben gleichwohl allein die im Rahmen der Zollbeschau entnommenen Proben Grundlage für die Feststellung der Beschaffenheit der Ware, da das Gesetz es nicht vorsieht, dass auch der Zollbeteiligte oder eine andere dritte Person Proben entnimmt und sie auf ihre Beschaffenheit untersucht bzw. untersuchen lässt (vgl. BFH, Urteil v. 21.3.1972, VII R 54/69, BFHE 105 S. 536, 539; Urteil v. 12.2.1974, BFHE 112 S. 93, 97).
  • FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 14/00

    Zulässigkeit der Teilbeschau, wenn nicht angegeben wird, dass die Waren in sich

    Tut er dies nicht, sondern nimmt er die Beschaumaßnahme unbeanstandet hin, kann er in einem späteren gerichtlichen Verfahren nicht mehr mit dem Einwand gehört werden, dass die Probenzahl zu gering gewesen sei (vgl. BFH, Urteil v. 21.3.1972, VII R 54/69, BFHE 105 S. 536, 539).
  • FG Hamburg, 22.06.2000 - IV 19/98

    Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

    Schließlich muss sich die Klägerin auch entgegenhalten lassen, dass ihr bei der Probennahme anwesender Vertreter nach dem Vermerk auf der Niederschrift über die Entnahme der Probe Einwendungen gegen Art. und Umfang der Probennahme nicht gemacht hat (vgl. BFH, Urt. v. 21.3.1972 VII R 54/69, BFHE 105 S. 536, 539).
  • FG Hamburg, 30.04.1998 - IV 36/95

    Rückzahlung von Ausfuhrerstattungen wegen nicht erfüllter Qualitätsanforderungen;

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